Weil die 4,5-Punkt große Schrift im Kleingedruckten kaum zu lesen ist, muß die Deutsche Telekom insbesondere bei der Werbung für Handy-Verträge das Kleingedruckte zukünftig größer schreiben. Das Bonner Landgericht stellte unlauteren Wettbewerb fest und gab der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf Unterlassung Recht. Der Deutschen Telekom droht bei weiteren Verstößen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Unlauterer Wettbewerb mit komplizierten Handy-Verträgen
In den Werbebroschüren waren besonders preiswerte Handys und Endgeräte zu sehen, die aber immer mit im Kleingedruckten versteckten, hochkomplizierten Telefontarifen gekoppelt waren. Die Richter stellten fest, man müsse über sehr scharfe Augen verfügen, damit die in der Schriftgröße 4,5 Punkt gehaltenen, winzigen Texte überhaupt entziffert werden können.
Telekom-Vertragsbedingungen in 0,7mm-Buchstaben
Erst im Kleingedruckten kann die Zusammensetzung des "tatsächlich zu zahlende Endpreis" erkannt werden. Das Werbeprospekt betreibe eine "Irreführung" des Nutzers und missachte das Transparenzgebot. Die Schriftgröße 4,5 Punkt entspricht schon bei Großbuchstaben nur etwa 1mm Texthöhe, Kleinbuchstaben erreichen 0,7mm. Auswirkungen des Urteils auf die kurz eingeblendeten, kleingedruckten und nur unscharf zu erkennenden Vertragsbedingungen in Fernsehwerbung für Mobiltelefone und Klingeltöne stehen im Raum.
Prozessorkühler durchlaufen bei uns einen umfangreichen Testparcour, in welchem sie sowohl mit den mitgelieferten als auch von uns ausgewählten Lüftern ihre Leistung unter Beweis stellen müssen ...