Es klingt absurd, ist aber traurige Realität: erstmals wurde die Vorratsdatenspeicherung 2007 beschlossen, allerdings schon 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Weil die Europäische Union aber eine bindende Richtlinie, die Vorratsdatenspeicherung betreffend, in Deutschland nicht umgesetzt sieht, leitet diese jetzt ein Verfahren wegen Vertragsverletzung ein.
Die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens scheint mit der Anforderung einer Stellungnahme bereits eingeleitet. Das Justizministerium respektive die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger müssen nun ein zufriedenstellendes Statement abgeben, andernfalls droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung 2007 in Berlin
Die Situation ist wahrhaftig verzwickt. Die Europäische Union fordert ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - beispielsweise zur Bekämpfung von Terrorismus - und muss Konsequenz beweisen. Das deutsche Grundgesetz lässt sich aber kaum mit dieser Forderung vereinbaren und selbstverständlich sind auch sämtliche Datenschützer alarmiert und wettern gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Eine Lösung muss gefunden werden, die beiden Seiten gerecht wird. Dem Grundgesetz und den Datenschützern, aber auch der Europäischen Union und den Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Terrorismus.
Update (05.07.2011)
Offenbar erhöht die Europäische Union den Druck auf Deutschland zur erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung weiter. Aus Brüssel traf ein sogenannter "Blauer Brief" in Berlin ein. Erwartet wird eine Stellungnahme der Bundesregierung, warum der Aufforderung bisher nicht nachgegangen wurde. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, welche selbst gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hatte, spricht sich nach wie vor gegen jegliche Abwandlungen des alten Gesetzes aus. Die Lage spitzt sich zu.
Update 2 (26.07.2011)
Erneut werden die Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherungen in Deutschland laut. Allen voran Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, kritisiert die Ablehnung Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers gegen eine vorrätige Speicherungen von Daten zur aktiven Prävention gegen Terrorismus. Offenbar bieten die Anschläge in Norwegen neues Diskussionsmaterial, das die Union zu instrumentalisieren scheint. Schließlich speichern die Norweger ihre Daten schon vorrätig und konnten das Blutbad trotz deutlicher Aktivität des Attentäters im Internet nicht verhindern.
Update 3 (22.08.2011)
Die Bundesregierung hat gelassen auf das kürzlich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommision reagiert. Die Richtlinie aus Brüssel sei im deutschen Recht sehr wohl umgesetzt, so zitiert der Focus. Offensichtlich glaubt die Bundesregierung an keinen längeren Fortbestand der aktuellen Regelungen und will die eigenen Vorschläge in eine mögliche neue Fassung mit einfließen lassen. Es scheint tatsächlich recht absurd, dass eine EU-Richtlinie sich rein verfassungsrechtlich in einigen Staaten nicht in nationales Recht umwandeln lässt - auch Tschechien und Rumänien sind an der Umsetzung gescheitert. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft entwickeln wird.
Update 4 (28.10.2011)
Die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahren wurde eingeleitet. Die entsprechende EU-Kommission hat Deutschland jetzt aufgefordert, binnen zwei Monaten die EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Sollte das erneute Mahnschreiben nicht zum erhofften Ergebnis führen, könnte eine Klage seitens des Europäischen Gerichtshofs gegen Deutschland nach Artikel 258 AEUV. Dann könnte Deutschland zur Umsetzung der Richtlinien verpflichtet oder mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden. Die Digitale Gesellschaft fordert die Bundesregierung jetzt auf, die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu bekämpfen.
Update 5 (24.04.2012)
Auch eine neuerdings gewährte Frist seitens der Europäischen Union wird Deutschland verstreichen lassen. Bis zum 26. April hätte die Bundesregierung Zeit gehabt, eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung einzuleiten, was sie jetzt verstreichen lässt. Vorerst wird es keine solche Neuregelung geben. Zwar droht eine Strafzahlung, allerdings ist derzeit noch unklar, wann und ob es dazu kommen könnte, weil die entsprechenden EU-Richtlinien auch auf europäischer Ebene äußerst umstritten sind.
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