Der Bundsgerichtshof hat die Entscheidungen der Vorinstanzen in dem ein Stück des Künstlers Xavier Naidoo betreffenden Fall aufgehoben und dem Antrag auf Auskunft beim Provider stattgegeben. Damit traf der Bundesgerichtshof eine richtungsweisende Entscheidung, die laut Lawblogger Udo Vetter alle Mini-Filesharer zum Abschuss freigäbe.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes betrifft eine Regelung des Urheberrechts, dass "wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt" Auskunft über die Herkunft der Verletzung geben muss. Nach Ansicht des BGH setzt dieser Auskunftsanspruch nun aber "nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt hat".
Konkret bedeutet das einen Auskunftsanspruch der Abmahnindustrie bei den Internetprovidern und, wie Udo Vetter in seinem Blog schreibt, eine Abschussfreigabe der "Mini-Filesharer" auf Tauschbörsen. Vetter hofft nun auf das Bundesverfassungsgericht - und damit ist er sicher nicht allein.

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