Filesharing: Bundesgerichtshof bestätigt Auskunftsanspruch

Der Bundsgerichtshof hat die Entscheidungen der Vorinstanzen in dem ein Stück des Künstlers Xavier Naidoo betreffenden Fall aufgehoben und dem Antrag auf Auskunft beim Provider stattgegeben. Damit traf der Bundesgerichtshof eine richtungsweisende Entscheidung, die laut Lawblogger Udo Vetter alle Mini-Filesharer zum Abschuss freigäbe. 

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes betrifft eine Regelung des Urheberrechts, dass "wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt" Auskunft über die Herkunft der Verletzung geben muss. Nach Ansicht des BGH setzt dieser Auskunftsanspruch nun aber "nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt hat". 

Konkret bedeutet das einen Auskunftsanspruch der Abmahnindustrie bei den Internetprovidern und, wie Udo Vetter in seinem Blog schreibt, eine Abschussfreigabe der "Mini-Filesharer" auf Tauschbörsen. Vetter hofft nun auf das Bundesverfassungsgericht - und damit ist er sicher nicht allein. 

Kommentare

die frage ist was versteht man unter mini-filesharer? eigentlich jemand der tauscht oder? und nicht jemand der nur lädt.

geschrieben am 10.08.2012 um 17:02 Uhr

Mini-Filesharer sind wahrscheinlich nur die kleinen Seiten, wie Jumbo-share, xup, rexshare etc.
Oder?

geschrieben am 10.08.2012 um 20:15 Uhr

Mal kopiert von oben erwähnten Udo Vetter:

"Im Urheberrechtsgesetz steht es ausdrücklich drin: Internetprovider müssen nur die Namen und Adressen von Filesharern nennen, die gewerblich das Urheberrecht verletzen. Offenbar gefällt dem Bundesgerichtshof diese Regelung nicht. Dshalb setzt er sie nun kurzerhand mit einem Beschluss, der heute bekannt wurde, außer Kraft. Das Gericht gibt damit auch Menschen zum Abschuss durch die Abmahnindustrie frei, die Tauschbörsen nur minimal genutzt haben."

geschrieben am 10.08.2012 um 21:57 Uhr

Manchmal bin ich echt blöd :D

geschrieben am 11.08.2012 um 00:34 Uhr

Wenn das wirklich so wäre, wäre das bedenklich? Dürfen sich die Rechteinhaber eigentlich direkt an die Provider wenden oder muss noch nen Gericht entscheiden?

geschrieben am 11.08.2012 um 21:20 Uhr

Zum Thread im Forum