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| #1 Filesharing: Bundesgerichtshof bestätigt Auskunftsanspruch | |
| Redakteur Registriert seit: 28.06.2007
Beiträge: 1.173
| Kommentare zur News: Filesharing: Bundesgerichtshof bestätigt Auskunftsanspruch Wir freuen uns auf Euer Feedback! |
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| #4 | |
| Forum-Member Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 166
| Mal kopiert von oben erwähnten Udo Vetter: "Im Urheberrechtsgesetz steht es ausdrücklich drin: Internetprovider müssen nur die Namen und Adressen von Filesharern nennen, die gewerblich das Urheberrecht verletzen. Offenbar gefällt dem Bundesgerichtshof diese Regelung nicht. Dshalb setzt er sie nun kurzerhand mit einem Beschluss, der heute bekannt wurde, außer Kraft. Das Gericht gibt damit auch Menschen zum Abschuss durch die Abmahnindustrie frei, die Tauschbörsen nur minimal genutzt haben."
__________________ Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. Benjamin Franklin http://www.Hood.de Die günstige Alternative zu Ebay! |
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